Wintergetreide:
Wintergerste jetzt zu säen, ist auf jeden Fall noch möglich. Die Gerste reagiert aber empfindlich auf einen verdichteten Saathorizont. Ein „Reinschmieren“ quittiert sie mit Ertragsabfall. Die Saatstärke ist auf jeden Fall zu erhöhen. Ist die Wintergerste nicht unbedingt als Fruchtfolgeglied erforderlich, so wäre Triticale eine Alternative. Sie ist sehr frohwüchsig, robust und reagiert auf Bodenverdichtungen weniger empfindlich. Für den Winterweizen und Dinkel ist jetzt die normale Saatzeit, es ist Mitte Oktober. Keine Panik! Die Überlegung vor der Saat eine Bodenbearbeitung durchzuführen stellt sich oftmals. Sind die Flächen nach der Ernte schon tief mit einem Grubber durchgezogen worden, so kann eine Saat auch direkt erfolgen. Ein andere Variante bietet auch der Pflug. Direkt nach der Pflugarbeit kommt die Saatkombination ohne vorherige Bearbeitung. Es gilt so wenig wie möglich in den Boden einzugreifen um die Verdichtungen so gering wie möglich zu halten. Ein Gerät zur Beurteilung des Bodens ist hier der Spaten. Zuerst mit dem Spaten raus auf den Acker und den Boden abstechen und beurteilen wie es mit der Krümelstruktur bestellt ist oder ob durch plattenartige Verdichtungen eine Bearbeitung vor der Saat notwendig ist. Das sind dann individuelle Betriebsleiterentscheidungen, hier gibt es kein Patentrezept.
Eine Schneckenkontrolle auf den angesäten Flächen ist ratsam. Oft wird der Keimling durch die kleinen Schnecken aus dem Saatkorn herausgefressen und die Pflanze kommt somit nicht einmal zum Auflaufen. Bei Schneckenbesatz ist Schneckenkorn zu streuen. Oft reicht eine Randbehandlung aus.
Winterraps:
In wüchsigen Beständen, dort wo witterungsbedingt noch keine Einkürzung gefahren werden konnte, ist dies in den nächsten Tagen zu erledigen.
Rapsbestände die noch nicht weit entwickelt sind und erst das 4. Laubblatt haben können „winterfest“ gemacht werden. Der pilzliche Schaderreger Phoma (Wurzelhals- und Stängelfäule) ist durch die hohen Niederschläge und geringe Sonneneinstrahlung, in den Beständen. Mit Architekt oder Toprex können Rapsbestände behandelt werden, die mit Belkar gespritzt wurden. Sind andere Herbizide zum Einsatz gekommen können auch Carax, Tilmor, Folicur und andere behandelt werden. Eine Übersicht ist im Pflanzenproduktionsheft auf Seite 86 zu finden. Es ist derzeit kein Insektizid notwendig. Ein Bor-Zugabe ist empfehlenswert.
Düngeverordnung - Sperrfristverschiebung:
In diesem Jahr gibt es wieder eine Allgemeinverfügung zur Sperrfristverschiebung um zwei Wochen. Die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Grünland und Dauergrünland nach § 6 Abs. 8 DüV wird um zwei Wochen auf den 15. November 2024 bis einschließlich 14. Februar 2025 verschoben. Die Verschiebung der Sperrfrist gilt gemäß § 6 Abs. 10 DüV ausdrücklich nur für Grünland- und Dauergrünlandflächen.
Die Sperrfristverschiebung gilt nicht für Festmist von Huftieren oder Klauentieren sowie Kompost, die in der Zeit vom 01. Dezember bis einschließlich 15. Januar nicht ausgebracht werden dürfen. Unter nachfolgendem Link kann der vollständige Text der Allgemeinverfügung eingesehen werden.
https://www.zollernalbkreis.de/aktuelles/Amtliche+Bekanntmachungen/Allgemeinverfuegungen