Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises im Pflanzenschutz gemäß § 9 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
Datum: 01.07.2014
Ab 1. Juli 2014 können die neuen Sachkundenachweise Pflanzenschutz in Scheckkartenformat online beantragt werden.
Wir empfehlen die Antragstellung mit Registrierung. Dies hat den Vorteil, dass Sie als AntragstellerIn den Bearbeitungsstatus verfolgen und gegebenenfalls Ergänzungen oder Korrekturen vornehmen können.