Bei jeder Pferdehaltung fallen im Lauf des Jahres größere Mengen an Festmist und Sickerwasser an, die einerseits wertvolle Dünger sind, andererseits aber auch unsere Umwelt, vor allem Gewässer, gefährden können. Das Einleiten dieser Stoffe in die Kanalisation, in oberirdische Gewässer und Gräben sowie das Versickern in den Untergrund ist deshalb verboten. |
Verschiedene Vorschriften aus Bau- und Wasserrecht verpflichten jeden Tierhalter dafür zu sorgen, dass Ausscheidungen der Tiere so gelagert und ausgebracht werden, dass eine Gefährdung der Umwelt ausgeschlossen wird. |
Dazu gehört die Lagerung von Festmist auf einer wasserundurchlässigen Betonplatte (Dunglege). Diese Betonplatte ist so anzulegen, dass kein Sickerwasser über die Platte abfließen kann. Die Bemessung der Festmistplatte sollte auf eine mindestens 6-monatige Stapelzeit ausgerichtet sein. Festmist mit hohen TM-Gehalt (z.B. Pferde-, Schaf- und Ziegenmist) kann auch in wannenförmig ausgebildeten Festmistlagern und Jauchgrube gelagert werden (s. Abb.1). Die Höhe der seitlichen Begrenzungen ist der Stapelhöhe des Mistes anzupassen, sie sind mindestens bis zu einer Höhe von 0,35 m flüssigkeitsdicht auszubilden. An der offenen Seite ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 m einzuhalten. Vor dem Festmistlager ist eine Rangier- und Verladefläche zu befestigen, die sauber zu halten ist und nicht zum Festmistlager entwässert wird. |
Nur in Ausnahmefällen (z.B. als Übergangslösung bis zur Fertigstellung ausreichender Lagerkapazität bzw. aufgrund beengter Ortslagen) sind Festmistzwischenlager (Feldmisten) auf unbefestigten Flächen möglich. |
Für Festmistzwischenlager gilt ein generelles Verbot in den Zonen 1 und 2 von Wasserschutzgebieten sowie in Überschwemmungsgebieten; in der Zone 3 von Wasserschutzgebieten sind sie in der Regel unzulässig. |
Verstöße gegen wasserrechtliche Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet werden. Strafbar macht sich, wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert. Wird dabei die öffentliche Wasserversorgung gefährdet, drohen empfindliche Strafen. |
Festmistzwischenlager sind in Ausnahmefällen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen außerhalb der genannten Gebiete zulässig, wenn
folgende Mindestabstände eingehalten werden:
Die Zwischenlagerung darf nur auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (also nicht im Wald, am Waldrand oder auf Unland) erfolgen. Die Einrichtung eines Festmistzwischenlagers sollte auf jeden Fall vorher mit dem Amt für
Landwirtschaft Balingen oder dem Amt für Wasser und- Bodenschutz des Landratsamts Zollernalbkreis abgestimmt werden, um
strafrechtliche Konsequenzen, die bei einer evtl. falschen Standortwahl gezogen werden müssten, von vornherein
auszuschließen. |
Kann Pferdemist nicht an Dritte zur Verwendung abgegeben werden, so hat der Tierhalter selbst für eine umweltgerechte Ausbringung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu sorgen. |
Sorgfältig kompostierter Pferdemist ist ein wertvoller Dünger. Ein Pferd liefert im Jahr etwa 10 Kubikmeter Festmist (mit Stroh), der etwa 60 kg Stickstoff, 40 kg Phosphat und 110 kg Kalium enthält. Diese Nährstoffe decken den Nährstoffbedarf von 1 bis 2 Hektar Grünland (Wiese) ab. Frischer Pferdemist sollte nicht auf Grünland ausgebracht werden, da der hohe Ammoniumgehalt zu Pflanzenschäden führen kann. |
Eine geregelte Kompostierung verbessert den Düngewert und verringert gleichzeitig die Gefahr einer Umweltbelastung. |
Reiner Pferdemist benötigt mindestens 2 bis 3 Monate, bis er zu Kompost mit guter Düngewirkung verrottet ist. Aber Vorsicht ! Auch bei einer gesteuerten Kompostierung kann Sickerwasser entstehen. Bei Feldmisten empfiehlt es sich deshalb, vor Aufsetzen des Misthaufens den Boden mit Bentonit (0,5-1 kg/m 2 ) abzustreuen oder eine Schicht aus Stroh, Sägespänen, Rindenhäcksel oder Torf anzulegen. Ablaufendes Sicker- und Regenwasser wird so gebunden. Nach Räumen des Mistplatzes hilft die Einsaat und Ernte von Weidelgras, in den Boden verlagerte Nährstoffe aufzunehmen. |
Weitere Informationen zum Bau von Dunglegen, zur Kompostierung und Verwendung von Mist sind beim Amt für Landwirtschaft Balingen Tel. 07433/92- 1941 und beim Wasseramt des Landratsamt Zollernalbkreis, Tel. 07433/99825-0 erhältlich. |