Die Versickerung des von Dach- und Hofflächen anfallenden Niederschlagswassers über belebte Bodenschichten ist grundsätzlich zulässig. Das Oberflächenwasser darf jedoch nicht über fremde Grundstücke abgeleitet werden, wenn es dort zu Schaden führt.
In derartigen Fällen können kleinere Rückhaltebecken, das heißt Erdbecken mit einem Volumen von ca. 3 m3 pro 100 m2 versiegelter Fläche für Abhilfe sorgen.
Landratsamt -Landwirtschaftsamt- Balingen, 8/2002