Qualifizierungskurs zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zum/zur staatlich anerkannten Hauswirtschafter / Hauswirtschafterin gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Für die Zulassung von Prüfungsbewerber/innen ohne Ausbildungsverhältnis gilt:

Zur Abschlussprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/in ist zuzulassen, wer nachweist, dass er mind. 4,5 Jahre, also das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit, in einem hauswirtschaftlichen Beruf tätig gewesen ist.

Aus Bescheinigungen und Zeugnissen muss sich ergeben, dass Tätigkeiten gemäß der Ausbildungsordnung ausgeübt wurden. Es müssen dabei alle hauswirtschaftlichen Tätigkeitsfelder erfasst sein.

Als Zeiten der Berufstätigkeit werden anerkannt:

1. hauptberufliche Tätigkeit als Arbeitnehmer/in in der Hauswirtschaft oder

2. Führung eines eigenen Haushalts mit mind. einer zu betreuenden Person (z.B. Kind, Senioren, Person mit Einschränkungen) oder

3. Führung eines eigenen Haushalts mit mind. einer zu betreuenden Person, bei gleichzeitiger nebenberuflicher Tätigkeit in Teilzeit

Prüfungsbewerber/innen nach den Zulassungsvoraussetzungen gemäß Nr. 2 und Nr. 3 müssen, neben der Führung eines Privathaushaltes mit einer zu betreuenden Person, zusätzlich mind. 300 Stunden hauswirtschaftliche Berufspraxis in den unterschiedlichen hauswirtschaftlichen Tätigkeitsfeldern nachweisen.

Die durch die eigene Haushaltsführung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten, sollen durch die geforderte Berufspraxis in den unterschiedlichen hauswirtschaftlichen Tätigkeitsfeldern professioneller Dienstleister entsprechend der Ausbildungsordnung ergänzt werden. Diese sollten in zusammenhängenden Abschnitten durchgeführt werden.

Es sind in folgenden Tätigkeitsfeldern Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben und durch entsprechende Bescheinigungen nachzuweisen: Speisenzubereitung (mind. 100 Stunden), Service und Raumgestaltung (mind. 60 Stunden), Reinigung und Pflege von Räumen (mind. 80 Stunden), Reinigung und Pflege von Textilien (mind. 60 Stunden)

Anmeldeschluss ist der 31.07.2025

Weitere Informationen zum Kurs: hier

Bezüglich der Anmeldung oder Fragen zum Qualifizierungskurs melden Sie sich bitte unter:

Landratsamt Zollernalbkreis – Landwirtschaftsamt
Sachgebiet: Hauswirtschaft & Ernährung
Robert-Wahl-Straße 7
72336 Balingen
Telefon:          07433 / 92-1955
Mail:               landwirtschaftsamt@zollernalbkreis.de
Internet:         www.zollernalbkreis.de