Warndienst Nr. 18-2022

Sehr geehrte Damen und Herren! 

Ungewöhnlich warm ist es! Das Wintergetreide ist kaum gesät und schon sind die Fahrspuren zu erkennen. Der letzte Schnitt auf intensiv genutztem Grünland wird eingefahren. Eine überaus reiche Kastanien, Walnuss und Eichelernte lässt die Wildschweine hoffentlich in den Wäldern. Die Vermehrungsrate der „Schwarzkittel“ wird sich allerdings durch die große Futtergrundlage nicht verlangsamen.

Raps:  

Das frostfreie Wetter begünstigt die Entwicklung der Rapspflanzen. Auch später gesäte Bestände haben jetzt das 6-Blattstadium erreicht. Eine Einkürzung ist vorzunehmen um die Winterfestigkeit abzusichern.

Die Schädigung durch Erdflöhe oder auch Schnecken scheint für dieses Jahr überwunden. Die Gelbschalen müssen weiter im Bestand zur Beobachtung verbleiben. Stängelschädlinge wie der Schwarze Kohltriebrüssler fliegen jetzt. Vor allem Wald nahe Rapsschläge sind gefährdet. Die Kontrolle des Zuflugs muss mit dem Aufstellen von Gelbschalen erfolgen um eine Beurteilung der Schädlingspopulation für die eigenen Flächen zu erhalten und dann auch handeln zu können. Zum Resistenzmanagement der Fuchsschwanzbekämpfung in Winterraps gehört eine Behandlung mit Kerb Flo, Cohort oder Milestone. Diese kann erst durchgeführt werden, wenn die Temperaturen dauerhaft auf 10 Grad absinken. Bislang ist es für diese Massnahme noch viel zu warm. 

Wintergetreide:

Nicht alles an Wintergetreide das zur Herbstaussaat geplant war ist ausgesät. Einige Flächen werden vor der Saat nochmals mechanisch bearbeitet, weil sehr viel Fuchsschwanz aufgelaufen ist. Die angesäten Flächen laufen aufgrund der überdurchschnittlich warmen Bodentemperatur sehr schnell auf, der Fuchsschwanz natürlich auch. Eine Herbstbehandlung ist dringendst zu empfehlen, auch in den Hochlagen. Für eine Frühjahresbehandlung kann es zu spät sein, weil der Fuchsschwanz jetzt im Herbst und über den Winter zu groß werden kann. Für eine Vorauflauf- oder frühe Nachauflaufbehandlung haben wir jetzt sehr gute Witterungsbedingungen.  

Grünland:

Die Wiesen und Weiden haben einen enormen Wuchsschub. Der Gelbrost macht sich auf den Flächen sichtlich breit. Die Bestände sollten nicht zu groß in den Winter gehen. Eine abschließende Nutzung muss erfolgen. Wird der Aufwuchs nicht benötigt, so ist dieser abzumähen oder zu mulchen um den Mäusen keine zusätzlichen Überwinterungsquartiere anzubieten. 

Sperrfristverschiebung Düngeverordnung:

Die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff auf Grünland nach §6 Abs. 8 DüV wird um 2 Wochen auf den 15.11.2022 bis einschließlich 14. 02. 2023 verschoben.

Die mögliche Aufbringmenge in dieser Zeit ist auf 60 kg Gesamtstickstoff begrenzt. Der gesamte Stickstoffbedarf pro Jahr nach der Düngebedarfsberechnung darf nicht überschritten werden.

Die Sperrfristverschiebung gilt nicht für Festmist von Huf- und Klauentieren und Kompost. Diese dürfen vom 01.12.2022 bis einschließlich 15.01.2023 nicht aufgebracht werden.  

Bleiben Sie gesund!



Luise Lohrmann

 

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