Warndienst Nr. 11-2023

Sehr geehrte Damen und Herren! 

Die Wintergerstenernte ist in den unteren Lagen abgeschlossen. Das wechselhafte Wetter mit Bewölkung, kleinen Sprühregenereignissen und wieder Sonne lässt nicht im jedem Fall Getreideerntearbeiten zu. 

Bodenbearbeitung:

Nach der Winterrapsernte sollte der Rapsacker in Ruhe gelassen werden. Die auf dem Feld verbliebenen Samen laufen unter der Rapsstroh- und Spreuschicht sehr schnell auf. Wird sofort nach der Rapsernte eine Bodenbearbeitung vollzogen, bestehet das Risiko die Rapskörner zu vergraben. Somit ist Rapsdurchwuchs vorprogrammiert. Ergrünt der Acker in ein paar Tagen, kann eine flache Bodenbearbeitung durchgeführt werden, muss aber nicht. In Gebieten mit Hagelereignissen und verstärktem Ausfall sollte nach der Ernte das Auflaufen des Getreides abgewartet werden. Bei sofortiger Bodenbearbeitung kann das Ausfallgetreide vergraben werden. Eine vorgesehene Begrünung sollte auf solchen Flächen erst eingesät werden, wenn ein Großteil des Ausfallgetreides gekeimt hat, ansonsten kann die Begrünung unterdrückt werden.  

Wurzelunkrautbekämpfung nach der Ernte: 

Der Einsatz glyphosathaltiger Herbizide ist nach der Ernte unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 

Ist die Ackerfläche in Mulch- oder Direktsaat bewirtschaftet so darf nach der Ernte eine ganzflächige Glyphosat-Anwendung stattfinden. Die zu behandelten Unkräuter und Ungräser sollten mindestens eine Trieblänge von 20 cm haben. Idealerweise ist das Stroh abgefahren. Muss der Acker noch flach bearbeitet werden um das gehäckselte, verbliebene Stroh einzuarbeiten, muss der Neuaustrieb von Quecke, Landwasserknöterich, Distel usw. abgewartet werden bis die geforderte Trieblänge erreicht ist.  Wüchsiges Wetter ist für das Gelingen der Anwendung notwendig. Auf gepflügten Äckern ist bei Auftreten von ausdauernden Unkräutern wie Quecke, Landwasserknöterich, Ackerwinde, Ampfer und resistenter Ackerfuchsschwanz auf betroffenen Teilfächen eine Behandlung mit Glyphosat erlaubt. Erosionsgefährdete Ackerflächen wie CC Wasser 1 + 2 und CC Wind dürfen komplett behandelt werden. Der Einsatz von Glyphosat muss auf den Schlag bezogen fachlich begründet dokumentiert werden. 

Kein Glyphosateinsatz auf Flächen in Natur- Wasser- und Heilquellschutzgebieten, Biotope gem. §30 BNatschG, und Naturdenkmale sowie in Kern- und Pflegezonen von Bioshärenreservaten. Nationale Naturmonumente und Nationalparks (letztere sind im Zollernalbkreis nicht vorhanden). Im Pflanzenproduktionsheft ist eine Übersicht auf den Seiten 24 und 25.

Getreidelager:

In den vergangenen Tagen ist das gedroschene Getreide sehr warm eingelagert worden. Für die Lagerung im eigenen Betrieb müssen für die Gesunderhaltung der Ernte Grundsätze beachtet werden, die im nachfolgenden aufgeführt sind:

1. Die hofeigenen Getreidelager müssen sorgfältig gereinigt werden. 

2. Altgetreide sollte vermieden und getrennt von der neuen Ernte gelagert werden. 

3. Ablagerungen in Abflüssen und Getreidesümpfen müssen entfernt sein.

4. Ritzen und Fugen müssen abgedichtet werden, Hohlräume beseitigt werden.

5. Regelmäßig befallene Lager sollten baulich verändert werden. Fenster und Lüftungsschlitze mit engmaschigem Fliegengitter verschließen. Die Maschenweite sollte 0,5 bis 1 mm sein. Bei gröberen Fliegengittern kommen Getreideplattkäfer, Reismehlkäfer, Brotkäfer und der Getreidekapuziner durch.

6. Leere Getreidelager die mit Insekten kontaminiert sind können mit K-Obiol EC 25, Talisma ES oder SilicoSec behandelt werden. Bitte die Gebrauchsanweisung beachten! 

7. Befallenes Altgetreide kann durch Umlagern und Spritzen auf den Förderstrom mit K-Obiol EC 25, Talisma EC oder Silico-

SEC behandelt werden.  Nähere Hinweise finden sie im Pflanzenproduktionsheft auf der Seite 20 + 21.

8. Das Getreide hat idealerweise 14 -15% Kornfeuchte und sollte gut gereinigt eingelagert werden.              

9. Das Lager ist regelmäßig auf Temperatur, Feuchtigkeit und Schädlinge zu kontrollieren. Ein Temperaturanstieg kann einen Schädlingsbefall anzeigen. 

10. Die Getreidepartien sollten belüftet werden. Die Außenluft sollte 5 - 7° C kühler sein als das Getreide selbst. Bei Nachttemperaturen <15 °C und einer Luftfeuchtigkeit < 60 % ist eine Belüftung effektiv. Derzeit sind die Nachttemperaturen für eine Belüftung sehr gut.

Mit Nützlingen wie der Lagererzwespe die das Gelege von Getreideschädlingen wie Kornkäfer, Getreidekapuziner und weiteren parasitieren, kann das Lager schädlingsfrei gehalten werden. Der Bezug von Lagererzwespen geht über das Internet.  

Gutes Gelingen wünscht

Luise Lohrmann   

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