Sehr geehrte Damen und Herren!
Jetzt ist der da, der goldene Oktober der voraussichtlich in einen goldenen November übergehen wird. Eine stabile Hochdruckwetterlage beschert uns diese lang ersehnte Witterung. Die Bodenbearbeitung und die Saat des Wintergetreides kann jetzt doch noch erfolgen.
Wintergetreide:
Herbizid – Flufenacet: Die Zulassung des Wirkstoff Flufenacet wurde bis 15.06.2026 verlängert. Die Herbizide Battle Delta, Brodcast, Carpatus SC und Herold SC sind somit wieder für weitere 2 Jahre zugelassen und verfügbar.
Grundsätzlich gilt: Der Grundstein für eine effektive Bekämpfung von Gräsern im Wintergetreide wird im Herbst gelegt. Die ackerbaulichen Maßnahmen wie Fruchtfolge, Bodenbearbeitung und Saattermin beeinflussen für die Regulierung des Ackerfuchsschwanzes wessentlich. Milde Winter mit langen Vegetationsperioden lassen eine lange Vegetationszeit nicht nur für das Getreide zu. Eine allgemeine Empfehlung für eine Herbizidmaßnahme ist in diesem Jahr nicht möglich. Zu unterschiedlich sind die Aussaatzeiten und Bedingungen. Eine Behandlung gegen den Ackerfuchsschwanz ist auf jeden Fall im Herbst einzuplanen. Trocknen die Böden weiterhin zuverlässig ab, so kann noch über einen Blindstriegeleinsatz nach der Saat nachgedacht werden. Die Böden sind sehr warm und an Feuchtigkeit fehlt es auch nicht. Die Wintersaaten werden zügig auflaufen, aus diesem Grund muss ein Striegeleinsatz zeitnah nach der Saat eingeplant werden, wenn die Bodenbedingungen es zulassen. Die groben Gluten werden somit etwas zerkleinert. Der im Auflaufen befindliche Ackerfuchsschwanz wird durch diesen Einsatz in seiner Entwicklung gestört. Damit sind die Bedingungen für die herbiziden Bodenwirkstoffe besser und die Wirkungsgrade erhöht. Eine chemische Behandlung mit Bodenherbiziden ist im Wintergetreide am effektivsten, wenn die Fahrgassen vage zu erkennen sind. Gute Wirkungsgrade gegen den Ackerfuchsschwanz zeigt eine späte Anwendung, die sogenannte „Nikolausspritzung“ mit Traxos, nicht in Wintergerste zugelassen. Für Wintergerste ist als Kontaktmittel nur das Herbizid Axial zugelassen.
Von einer Reduzierung der Aufwandmenge der Herbizide ist abzuraten. Langfristig kann dies resistente Ungras-Populationen herbeiführen.
Eine Schneckenkontrolle ist auch im Wintergetreide sehr wichtig. Die gefräßigen Schleimer sind unter diesen Bedingungen immer noch unterwegs und treiben ihr Unwesen. Vor allem die kleinen, frisch geschlüpften Tiere betrachten das aufgequollene Saatkorn als Delikatesse. Der nahrhafte Mehlkörper mit dem Keimling wird ausgefressen. Zurück bleibt nur die Samenschale.
Winterraps:
Sind die Rapsbestände „winterfest“ gemacht, so besteht kein weiterer Handlungsbedarf. In den Gelbschalen sind derzeit keine Rapsschädlinge zu finden. Bitte lassen sie die Gelbschalen im Bestand um den Zuflug, vor allem des Schwarzen Kohltriebrüsslers, zu beobachten.
Zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz in Winterraps ist die Behandlung mit Propyzamid-haltigen Herbiziden wie Kerb Flo oder Milestone zwingend notwendig. Es ist jedoch eindeutig noch zu warm. Die Bodentemperaturen sollten dauerhaft unter 10°C liegen. Davon sind wir noch sehr weit entfernt. Eine Spritzung in den Abendstunden ist vor allem in üppigen Beständen sinnvoll. Bleibt der Wirkstoff auf den Blättern haften, so kann dieser mit UV-Licht (Sonneneinstrahlung) abgebaut werden. Die Wasseraufwandmengen sollten bei 300 bis 400 Liter liegen. Der Einsatz vor Regen wäre ideal.
Düngeverordnung - Sperrfristverschiebung:
Wie im vergangenen Rundschreiben schon mitgeteilt ist in diesem Jahr wieder eine Allgemeinverfügung zur Sperrfristverschiebung um zwei Wochen erlassen. Die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Grünland und Dauergrünland nach § 6 Abs. 8 DüV ist um zwei Wochen auf den 15. November 2024 bis einschließlich 14. Februar 2025 verschoben. Die Verschiebung der Sperrfrist ist ausdrücklich nur für Grünland- und Dauergrünlandflächen.
Die Sperrfristverschiebung gilt nicht für Festmist von Huftieren oder Klauentieren sowie Kompost, die in der Zeit vom 01. Dezember bis einschließlich 15. Januar nicht ausgebracht werden dürfen. Unter nachfolgendem Link kann der vollständige Text der Allgemeinverfügung eingesehen werden.
https://www.zollernalbkreis.de/aktuelles/Amtliche+Bekanntmachungen/Allgemeinverfuegungen
Bleiben Sie gesund!
Luise Lohrmann