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Warndienst Nr.: 01-2024

Sehr geehrte Damen und Herren! 

Bauernproteste, Fasnet, Erosionsschutz, Bodenbewirtschaftung, Mindestbodenbedeckung, Stoffstrombilanz……….. und so viel Regen im Winter wie schon lange nicht mehr, haben die vergangenen Wochen und Tage geprägt. Es ist immer noch Winter und Zeit Büroarbeit zu erledigen, die in der Saison eventuell zu kurz gekommen ist. 

Glyphosat:

Für weitere 10 Jahre, bis zum 15.12.2033, ist der Wirkstoff Glyphosat durch die EU-Kommision über die Durchführungsverordnung 2023/2660 (EU) genehmigt. Das hatte zur Folge, dass das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) die Zulassung für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat bis zum 15.12. 2024 verlängerte, soweit die Zulassung bis zum 15.12.2023 gültig war. Die Pflanzenschutzfirmen können ab erneuter Zulassung durch die EU, einen Zulassungsantrag stellen, wenn die Mittel weiterhin zum Verkauf angeboten werden sollen. Jetzt gilt die Glyphosat-Eilverordnung nach §9 PS-Anwendungsverordnung bis zum 30.06.2024. Die Anwendungsverbote in Wasserschutzgebieten (ogl-Gebiete sind im Zollernalbkreis vorhanden), in Naturschutzgebieten und zur Sikkation bleiben. Warten wir es ab, welche Mittel für die kommende Saison zur Verfügung stehen und welche Anwendungsbeschränkungen ab dem 01.07.2024 für Glyphosat gelten werden.

Düngung:

Für die Aufzeichnungen zur Düngung gibt es unter nachfolgendem Link Entscheidungsbäume. 

https://ltz.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Duengung

Zu beachten ist, dass der Zollernalbkreis außerhalb von Nitrat-und eutrohpierten Gebieten liegt.

Die Aufzeichnungspflicht beinhaltet:

-Düngebedarfsermittlung (N und P2O5), 

-Bodenuntersuchungsergebnisse: Nmin (bzw. Referenzwerte) und P2O5

-Nährstoffgehalte der eingesetzten mineralischen und organischen Düngemittel

-durchgeführte Düngungsmaßnahmen

-Aufsummierung der Düngermengen

Auch wenn keine Aufzeichnungspflicht besteht, werden Aufzeichnungen aus fachlicher Sicht empfohlen.

Weiterhin besteht die Pflicht der Erstellung einer Stoffstrombilanz ab 2023, die Notwendigkeit ist auch hier aus dem Entscheidungsbaum abzuleiten.

Veranstaltungshinweis:

Einladung zu den Arbeitskreisveranstaltungen im Februar 2024 

Freitag 02.02.2024 online, ab 19:30 Uhr.
Anmeldung bis spätestens Donnerstag, 01.02.2024 per E-Mail unter Landwirtschaftsamt@Zollernalbkreis.de

mit Postanschrift und Geburtsdatum für den Fortbildungsnachweis im Pflanzenschutz.

Montag, 05.02.2024,19:30 Uhr, Höfendorf, Gasthaus Adler
Freitag, 16.02.2024, 19:30 Uhr, Benzingen, Hotel Sternen (ACHTUNG! der Termin musste geändert werden). 
Für die Veranstaltungen vor Ort sind keine Anmeldungen erforderlich.

Über nachfolgenden Link können Sie an der Online-Veranstaltung am Freitag, 01.02.2024 teilnehmen. 

https://zollernalbkreis.webex.com/zollernalbkreis/j.php?MTID=m13121a4bd6341c03c03f7cf2706afbf3

 
Fahrt zu Horsch nach Schwandorf vom 01.03. bis 02.03.2024, die über den VLF angeboten wird. Genauere Infos folgen. 

Anmeldungen sind an Landwirtschaftsamt@Zollernalbkreis.de jetzt schon möglich.

Für diejenigen die in der 5. Jahreszeit ihre Erfüllung finden wünsche ich eine glückselige Fasnet. 

 

Ansonsten: Bleiben Sie gesund!

Luise Lohrmann   

 

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